Die außerklinische Intensivpflege, insbesondere die Betreuung beatmungspflichtiger Patienten, erfordert spezialisierte Pflegekräfte, technische Ausstattung und oft auch eine 24-Stunden-Versorgung. Diese intensive Betreuung kann hohe Kosten verursachen, die ohne Unterstützung für die meisten Familien schwer zu tragen wären. In Deutschland gibt es jedoch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, um die außerklinische Beatmung und Intensivpflege bezahlbar zu machen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über Pflegegeld, Kostenträger und Fördermöglichkeiten, die Betroffenen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen.
1. Wer trägt die Kosten für die außerklinische Intensivpflege?
Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden in der Regel von der Krankenkasse des Patienten übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Da diese Art der Pflege als medizinisch notwendig gilt, gehört sie zu den Leistungen, die von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgedeckt werden können. Zusätzlich unterstützt die Pflegeversicherung über die Pflegegrade mit Zuschüssen, um den finanziellen Aufwand zu reduzieren.
Die wichtigsten Kostenträger sind:
• Krankenkasse: Übernimmt die Hauptkosten für die Intensivpflege, insbesondere wenn eine Verordnung für die Notwendigkeit einer Beatmung vorliegt.
• Pflegekasse: Bietet finanzielle Unterstützung durch Pflegegeld und Sachleistungen, je nach Pflegegrad des Patienten.
Zusätzlich gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit, spezielle Förderungen oder Zuschüsse für notwendige technische Anpassungen im Zuhause des Patienten zu erhalten.
2. Pflegegrade und Pflegegeld
Die Höhe des Pflegegelds ist abhängig vom Pflegegrad des Patienten. Die Pflegegrade werden nach dem Maß der Selbstständigkeit und des Pflegebedarfs eingestuft, wobei höhere Pflegegrade auch höhere finanzielle Leistungen mit sich bringen. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei insbesondere bei beatmungspflichtigen Patienten in der Regel Pflegegrad 4 oder 5 vorliegt.
• Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – geringe Unterstützung
• Pflegegrad 2-3: erhebliche Beeinträchtigung, die regelmäßige Pflege und Betreuung erforderlich macht
• Pflegegrad 4-5: schwerste Beeinträchtigungen, die eine intensive und dauerhafte Unterstützung erfordern
Patienten mit höherem Pflegegrad haben Anspruch auf ein höheres Pflegegeld und zusätzliche Unterstützungsleistungen, die eine wichtige Grundlage zur Deckung der Pflegekosten bilden.
3. Ambulante Intensivpflege: Finanzierung und Leistungen
Für beatmungspflichtige Patienten, die zuhause gepflegt werden möchten, gibt es die Möglichkeit der ambulanten Intensivpflege. Hierbei übernehmen Pflegekräfte die Betreuung im gewohnten Umfeld des Patienten, und die Krankenkasse übernimmt – abhängig vom individuellen Pflegebedarf – die entstehenden Kosten. Wichtig ist hierbei eine enge Abstimmung mit der Krankenkasse und die Vorlage eines ärztlichen Attests zur Notwendigkeit der Intensivpflege.
Leistungen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden, umfassen:
• Pflegefachkräfte: Die Versorgung durch qualifiziertes Fachpersonal, das für die Beatmungspflege ausgebildet ist.
• Medizinische Geräte: Bereitstellung und Instandhaltung von Beatmungsgeräten und anderen technischen Hilfsmitteln.
• Therapeutische Maßnahmen: Einbindung von Therapeuten, um die Lebensqualität zu steigern und Komplikationen vorzubeugen.
4. Entlastungsbetrag und zusätzliche Hilfen
Neben dem Pflegegeld gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag, der eine weitere Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bietet. Dieser beträgt derzeit 125 Euro monatlich und kann flexibel für zusätzliche Leistungen eingesetzt werden, wie z. B. zur Unterstützung im Haushalt oder für zusätzliche Betreuungsangebote. Besonders für pflegende Angehörige stellt dieser Betrag eine Entlastung dar, da er zur Deckung kleinerer Pflegekosten oder zur Organisation von Alltagshilfen verwendet werden kann.
5. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Für Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung spezielle Wohnraumanpassungen benötigen, gibt es Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Diese Maßnahmen umfassen:
• Barrierefreies Wohnen: Anpassungen im Haus, z. B. breitere Türen oder barrierefreie Badezimmer, um den Zugang zu erleichtern.
• Technische Hilfsmittel: Zuschüsse für technische Geräte wie Beatmungsgeräte, Notfallrufsysteme oder spezielle Pflegebetten.
Hierbei können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bewilligt werden. Eine Beratung durch die Pflegekasse hilft dabei, die geeigneten Maßnahmen auszuwählen und die Zuschüsse zu beantragen.
6. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten und Entlastungsangebote
In vielen Bundesländern gibt es zusätzliche Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, die in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören:
• Kurzzeitpflege: Eine zeitweise Betreuung des Patienten in einer Pflegeeinrichtung, um Angehörige zu entlasten.
• Verhinderungspflege: Finanzierung einer Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson z. B. durch Krankheit oder Urlaub ausfällt.
Beide Angebote können dazu beitragen, dass pflegende Angehörige notwendige Auszeiten nehmen können, ohne die Versorgung des Patienten zu gefährden.
7. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kostenübernahme und Antragsstellung
Für viele Familien stellt sich die Frage, wie die Kostenübernahme und Beantragung der Leistungen abläuft. Hier sind die grundlegenden Schritte:
1. Ärztliche Verordnung einholen: Ein Attest des Arztes bestätigt den Bedarf an Intensivpflege und ist die Grundlage für die Beantragung.
2. Pflegegrad beantragen: Falls noch nicht geschehen, sollte ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt werden.
3. Pflegedienst wählen und Kostenvoranschlag einholen: Der gewählte Intensivpflegedienst erstellt eine Kostenübersicht, die bei der Krankenkasse eingereicht wird.
4. Antrag auf Kostenübernahme stellen: Mit allen Unterlagen wird der Antrag bei der Krankenkasse eingereicht.
5. Beratungsgespräch nutzen: Viele Pflegekassen bieten Beratungsgespräche an, um alle möglichen Förderungen optimal auszuschöpfen.
8. Wichtige Tipps für Angehörige
Für Angehörige ist es wichtig, alle Leistungen und Unterstützungsangebote zu kennen, um die Pflege des Patienten bestmöglich zu organisieren. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Intensivpflegedienst kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten. Zusätzlich lohnt es sich, regelmäßige Gespräche mit der Krankenkasse und der Pflegekasse zu führen, um sicherzustellen, dass alle verfügbaren Leistungen genutzt werden.
Fazit: Finanzierungsmöglichkeiten für eine bestmögliche Intensivpflege
Die außerklinische Intensivpflege ermöglicht es schwerkranken Patienten, in ihrem Zuhause versorgt zu werden, und bietet eine individuelle, bedarfsgerechte Betreuung. Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse bieten die finanzielle Grundlage für eine umfassende Versorgung und entlasten Angehörige in ihrer wichtigen Rolle. Durch die richtige Kombination aus Pflegegeld, Krankenkassenleistungen und speziellen Entlastungsangeboten wird die Intensivpflege zuhause nicht nur bezahlbar, sondern auch zu einer wertvollen Alternative zur stationären Betreuung.