private Abrechnung
Unsere Leistungen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie wir eine direkte Abrechnung durchführen können.
- Sie sind privat versichert – wir rechnen direkt mit Ihnen ab und Sie reichen unsere Rechnungen wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
- Ihr Hausarzt hat Ihnen Behandlungspflege gemäß SGB V verordnet und Ihre Krankenkasse lehnt eine Kostenübernahme ab – nehmen sie ab dem Zeitpunkt der Ablehnung weiterhin Pflegedienstleistungen in Anspruch, werden diese Leistungen privat in Rechnung gestellt.
- Sie nehmen Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch, die Ihr monatliches Sachleistungsbudget übersteigen – gemäß Ihrer Pflegestufe wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet – alle darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen werden privat in Rechnung gestellt.
- Sie wünschen zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Pflegekassen oder Krankenkassen enthalten sind oder nicht genehmigt wurden. Diese Leistungen werden mit 9,50 € je angefangene 15 Minuten nach Dauer des Einsatzes abgerechnet.